Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sie beziehen Pflegegeld, dann sind Beratungsbesuche Pflicht. Die Intervalle der Beratungseinsätze hänge von dem Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 bis 3 - einmal halbjährlich,
  • Pflegegrad 4 bis 5 - einmal vierteljährlich.

Die Beratung findet in den eigenen vier Wänden statt und wird in den meisten Fällen von einem Pflegedienst durchgeführt. Es ist sinnvoll, dass stets dieselbe Pflegefachkraft die Beratungsbesuche durchführt. Die entsprechende Pflegekraft kann so besser vertrauenvolle Beratung und eine kompetente Krankheits- und Pflegeentwicklung dokumentieren.